MBST®-KernspinResonanzTherapie*

Die MBST®-KernspinResonanzTherapie arbeitet auf dem gleichen Prinzip wie die aus der Diagnostik bekannten Magnetresonanz-Tomographie (MRT). Das Verfahren wurde mit dem Ziel entwickelt, den körpereigenen Zellstoffwechsel zu aktivieren, um damit eine Regeneration von defektem Knorpel- oder Knochengewebe zu ermöglichen. Während der Behandlung findet kein äußerer Eingriff in den Körper statt.

 

Mögliche Anwendungsgebiete der MBST®-KernspinResonanzTherapie*

Die MBST®-KernspinResonanzTherapie kann unter der Voraussetzung einer umfangreichen ärztlichen Diagnose bei folgenden Beschwerden angewendet werden*:

Arthrose (Gelenkverschleiß) in:

• Hüft- und Kniegelenken

• Schulter- und Ellenbogengelenken

• Fuß- und Sprunggelenken

• bei Polyarthrosen der Fingergelenke

 

Weitere Anwendungsoptionen nach Absprache können sein*:

• Bandscheibenverschleiß

• Osteoporose

• Chronische Rückenbeschwerden

• Knochennekrosen, Durchblutungsstörungen der Knochen

• nach Sport- und Unfallverletzungen mit Beteiligung der Gelenke, Knochen, Muskeln, Sehnen und Bänder

• nach Knochenbrüchen

• Bänder- und Sehnenbeschwerden

 

Behandlungsablauf

Die Methode kann, je nach spezifischer Diagnose, in fünf, sieben oder neun einstündiger Sitzung genutzt werden. Von Patienten wird das Verfahren als angenehm empfunden, da sie währenddessen entspannt sitzen oder liegen können.

Diese schonende Methode erfolgt ohne Operation. Sie ist schmerzfrei, und bislang sind keine Nebenwirkungen aufgetreten.

 

*  Verbraucherhinweis

Die MBST®-KernspinResonanzTherapie ist eine innovative, alternative Behandlungsmethode. Die Anwendung und Therapieempfehlung der MBST® erfolgt ausschließlich nach fachärztlicher Diagnose. Fragen zur Wirksamkeit der Therapie und zu den Anwendungsbereichen können Sie im Beratungsgespräch mit dem Facharzt klären. Die MBST® ist derzeit kein Bestandteil des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenkassen. Private Versicherungsträger, Zusatzkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen nach Facharztgutachten in vielen Fällen nach Zustimmung durch deren medizinischen Dienst die Behandlungskosten ganz oder anteilig. Vertreter der Schulmedizin sehen diese Therapie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit als „wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert“ an.