Röntgendiagnostik
Abhängig vom Beschwerdebild werde ich zur weiteren Abklärung nach entsprechender Feststellung der medizinischen Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit eine Röntgenuntersuchung veranlassen. Sie dient der Darstellung der knöchernen Verhältnisse, der Bestimmung von Fehlstellungen und Abnutzungsgrad von Wirbelsäulen-Anteilen und Gelenken, insbesondere aber auch dem Ausschluss ernsthafter Veränderungen, wie zum Beispiel bösartiger Geschwülste (Tumoren). Diese können sich nämlich durchaus hinter harmlos erscheinenden alltäglichen Symptomen verbergen.
Anmerkung: Hinweis auf Strahlenbelastung von Röntgenaufnahmen
Beispielsweise entspricht ein Urlaubsflug über den Atlantik ca. 30 Röntgen-Ganzkörperaufnahmen! Unter diesem Aspekt ist die Belastung einer medizinisch erforderlichen Röntgenuntersuchung vernachlässigbar.